Energieeffizient Sanieren - Kredit 151 |
Mit dem Kredit 151 wir die energetisch Sanierung von Wohngebäuden gefördert, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-standard führen.
Die KfW unterscheidet hier verschiedene Möglichkeiten.
Zum einen werden im Rahmen der Energieeffizienz ganze Maßnahmenpakete gefördert, oder wenn Sie keinen Effizienzhausstandard anstreben, besteht die Möglichkeit der Fördeung von Einzelmaßnahmen.
Wir als eingetragene Energieeffizienz-Experten ermitteln, berechnen
und bestätigen Ihnen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen das angestrebte Effizienzniveau und reichen die entsprechenden Anträge ein. Während der Modernisierung begleiten wir Ihre Baumaßnahme, prüfen
nach Abschluß die ordnungsgemäße Durchführung und bestätigen diese mit den entsprechenden Formblättern der KfW.
Ausführliche Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen, der Höhe der Fördersummen und der Tilgungszuschüsse finden Sie unter KfW.de/Kredit151