ENERGIEAUSWEIS - der PASS für Ihr Haus |
Bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach dem Gebäudeenrgiegesetz GEG ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Dieser Energieausweis stellt eine energetische
Bewertung des Gebäudes dar.
Mit der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) wurde auch die Energieausweis-Pflicht verschärft. Diese schreibt vor, dass vom Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung bei Neuvermietung
oder Verkauf schon bei der ersten Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden muss.
Auch in Immobilienanzeigen muss der Energieausweis hinterlegt sein, um den Endenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes ablesen zu können.
Verstösse gegen diese Ausweispflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und können empfindliche Geldbußen zur Folge haben.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten des Energieausweises:
Dem "Bedarfsorientierten Energieausweis" oder dem "Verbrauchsorientierten Energieausweis". Welcher
Energieausweis für Sie erstellt werden muss, richtet sich vor allem nach Art (Wohn- oder Nichtwohngebäude), Größe und Baujahr Ihres Gebäudes.
Bei Nichtwohngebäuden besteht die freie Wahl zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energieausweis
ENERGIEAUSWEISE | ||
* | Erstellung und Ausfertigung eines verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweises für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude |
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