Bundesförderung für effiziente Gebäude
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Mit dem Kredit 261 wir die energetisch Sanierung von Wohngebäuden gefördert, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige bei Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück liegt.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden zu einem Effizienzhaus gefördert.
Mit dem KfW-Kredit 261 „Wohngebäude – Kredit“ können umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen finanziert werden, wenn dadurch ein förderfähiger Effizienzhaus-Standard erreicht
wird. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau sind unterschiedliche Tilgungszuschüsse möglich.
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik sowie die für die Sanierung erforderlichen Planungs- und Baunebenkosten.
Aktuell werden bei der KfW unter anderem folgende Effizienzhaus-Stufen gefördert:
Für besonders energieeffiziente Sanierungen sowie beispielsweise für Worst-Performing-Buildings (WPB) und serielle Sanierungen können zusätzliche Fördervorteile bestehen.
Als eingetragene Energieeffizienz-Experten ermitteln und berechnen wir den energetischen Ausgangszustand des Gebäudes und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein geeignetes
Sanierungskonzept.
Wir prüfen, welcher Effizienzhaus-Standard mit den geplanten Maßnahmen erreicht werden kann, erstellen die erforderlichen energetischen Nachweise und begleiten Sie bei der Beantragung der
Förderung - Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA).
Während der Sanierungsmaßnahme unterstützen wir bei der Umsetzung der energetischen Anforderungen und erstellen nach Abschluss die erforderlichen Bestätigungen nach Durchführung (BnD).
Ausführliche Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen, der Höhe der Fördersummen und der Tilgungszuschüsse bei einer Sanierung zum Effizienzhaus finden Sie unter
kfw.de - Kredit 261
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen |
Nicht jede energetische Sanierung muss zu einem Effizienzhaus führen. Auch einzelne Sanierungsmaßnahmen können im Rahmen der BEG gefördert werden.
Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Dämmung von Außenwänden und Dächern oder die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, werden über das
BAFA gefördert.
Die Förderung von Heizungsanlagen erfolgt über die KfW.
Wir prüfen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben in Frage kommen und unterstützen Sie bei der energetischen Planung und Antragstellung.